Wetterbedingter Unterrichtsausfall

Bei besonderen Witterungsverhältnissen wie z.B. extreme Straßenglätte, Schneeverwehungen, Hochwasser oder Sturm wird über einen Unterrichtsausfall im Landkreis Lüneburg entschieden.

Wichtig:

Grundsätzlich gilt, dass Eltern, die eine unzumutbare Gefährdung ihrer Kinder auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten, ihre Kinder auch dann zu Hause behalten oder vorzeitig vom Unterricht abholen können, wenn kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet worden ist. 

Die Schulen gewährleisten für alle Schülerinnen und Schüler, die trotz des angeordneten Unterrichtsausfalls zur Schule kommen, eine Betreuung – so auch an unserer Schule!

Über die Biwapp-App werden sie über wetterbedingten Unterrichtsausfall informiert.